Die jahrgangsübergreifende Intensivpädagogische Lerngruppe (IPL) mit intensivpädagogischer Gruppenbetreuung ist ein gemeinsames Angebot der Evangelischen Jugendhilfe Bockenem mit der Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule, der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung der Stephanstift Förderschulen gGmbH.
In der IPL des Standortes Bad Salzdetfurth werden schulpflichtige Kinder der Klassenstufen 5-9 jahrgangsübergreifend unterrichtet und betreut.
Die Bedürfnislage des einzelnen Jugendlichen und seiner Familie bestimmt das pädagogische Handeln.
Ein Schwerpunkt der Gruppe in Bad Salzdetfurth ist die Unterstützung bei
Schulpflichtverletzungen (z. B. Schulverweigerer mit Angststörungen, Depression ...)
hyperkinetischen Störungen, u. a. hyperkinetischen Störungen des Sozialverhaltens
kombinierte Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen
Störungen sozialer Funktionen mit Beginn in der Kindheit, u. a. Bindungsstörungen
Tic-Störungen
Die Kinder / Jugendlichen kommen in der Regel
mit Störungen und Problemen im Bezugs- und Familiensystem
mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten
mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten
mit Entwicklungsstöungen
mit Störungen ihrer emotionalen, kognitiven und sozielen Entwicklung
Die hier beschriebenen Problemfelder machen eine intensive Eltern- und Familienarbeit unabdingbar. Hier versteht sich das Team der IPL als multiprofessionelles Team. Eltern- und Familienarbeit geschehen grundsätzlich als Teamarbeit, Elterngespräche finden in Kooperation der beiden Hilfefelder Jugendhilfe und Schule statt. Hilfeplangespräche werden gemeinsam gestaltet.
Täglich findet ein Übergabegespräch zwischen Pädagogen der Jugendhilfe und den Lehrern statt. Zweimal pro Woche begleitet ein Gruppenpädagoge der Jugendhilfe den Unterricht am Vormittag.
Der Nachmittag wird von den Pädagogen gestaltet. Durch ein verlässliches Lern- und Beziehungsklima sollen soziale Kompetenzen und kognitive Fähigkeiten trainiert, stabilisiert und ausgebaut werden.
Das multiprofessionelle Team besteht aus einem Förderschullehrer, einer pädagogischen Fachkraft in Schule und Sozialpädagogen. Hinzu kommt die Fachberatung durch die Praxis Duda (Kinder- und Jugendpsychiatrie).
Rechtsgrundlage für die Aufnahme:
SGB VIII § 27, §§ 32 und § 35a in Verbindungmit § 69 NSchG