JuHiBo, Jugendhilfe Bockenem, Flexible Hilfen

Begleitung von sexuell grenzverletzenden Jugendlichen

„Ich lerne, auch (sexuelle) Grenzen meines Gegenübers zu akzeptieren“

Die sexualedukatorische Beratung und Begleitung (entsprechend der §§ 30, 50 (2), 76 SGB VIII) dient der Abwehr von Gefährdungen für die Personen im Umfeld des Kindes/ Jugendlichen und der Förderung des Wohls des Kindes/Jugendlichen.

Die Wahrung und Umsetzung der Rechte aller an diesen Maßnahmen beteiligten Personen, die sensible und flexible Handhabung im Hinblick auf unterschiedliche Familienformen und den unterschiedlichen ethnischen und kulturellen Hintergrund der Personen und die fallspezifische Reflexion, werden maßgeblich in der Umsetzung berücksichtigt.

Der individuelle Grad der persönlichen Reife und die Bereitschaft zur Mitarbeit des Kindes/ Jugendlichen bestimmt maßgeblich den möglichen Einsatz pädagogischer und therapeutischer Methoden und Tätigkeiten.

Kontakt: H.D. Knop, stellv. Bereichsleitung, Mobil 01 52 / 09 42 51 80