JuHiBo, Jugendhilfe Bockenem, Flexible Hilfen

Erziehungsbeistandsschaften

„Ich habe jemanden, der sich nur um mich kümmert!“

Bei der Erziehungsbeistandschaft (SGB VIII, §30) steht die enge Begleitung und zielgerichtete Hilfe für das Kind/den Jugendlichen zur Bewältigung der vorliegenden Entwicklungsprobleme im Focus.

Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft können auch Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben entlastet und unterstützt werden. Eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit dem sozialen Umfeld und den wichtigen Bezugspersonen ist von großer Bedeutung.

Mit Unterstützung und Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie wird unter professioneller Anleitung die Verselbständigung gefördert.

Kontakt: Rolf Bösselmann, Bereichsleitung