Sicherstellung von Umgängen
„Heute darf ich Mama oder Papa wiedersehen!“
Bei der Sicherstellung der Umgangskontakte gemäß SGB VIII, § 18, 3 unterscheidet die Ev.-luth. Jugendhilfe Bockenem e.V., je nach Intensivität des Bedarfs im Umgang zwischen unterstütztem Umgang, begleitetem Umgang und beaufsichtigtem Umgang.
Unser Angebot der Sicherstellung der o.g. Umgänge richtet sich an umgangsberechtigte Personen, insbesondere an:
- \Familien, in denen Kinder Trennungs- und Verlusterfahrungen gemacht haben und in der Gestaltung des Umgangs mit den Eltern bzw. eines Elternteils, Großeltern, Stiefeltern oder einer Pflegefamilie Unterstützung notwendig ist
- \Kinder, die vor den Eltern bzw. einem Elternteil geschützt werden müssen, da z.B. eine Gewalt- und/oder Suchtproblematik, psychische Erkrankung oder der Verdacht auf Missbrauch vorliegt
- \Familien, die aufgrund anderer Symptomatik und/oder unter Anordnung des begleiteten Umgangs durch das Familiengericht dieser Unterstützung bedürfen
Kontakt: Rolf Bösselmann, Bereichsleitung